Cannabis wird gesondert eingeordnet
Für cannabisbezogene Eignungszweifel enthält § 13a FeV eigene Regelungen. Missbrauch, Abhängigkeit und wiederholte Verkehrsverstöße werden dabei unterschiedlich behandelt. Eine pauschale Gleichsetzung mit anderen Substanzen ist deshalb nicht hilfreich.
Die eigene Situation konkret aufarbeiten
Besprechen Sie das behördliche Schreiben, Ihr früheres Konsumverhalten und Ihren heutigen Umgang mit Risiken. Welche Veränderungen und gegebenenfalls Nachweise erforderlich sind, muss individuell geklärt werden.





